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Anlegerschutz


Weingartensrasse 44
Postfach 1027
CH-8708 Männedorf


Hans-Jacob Heitz
Tel.   043 499 99 33
heitz@verteidiger.ch

Im Fall von
Abwesenheit werden
Ihre Mails umgeleitet
und jedenfalls täglich
zur Kenntnis genommen.

Honorar

Massgebend für die Berechnung des Anwaltshonorars aus Beratung sind grundsätzlich

a) die Gebührenordnung des Zürcher Anwaltsverbandes ZAV oder des Anwaltsverbandes eines anderen Kantones/Staates
b) der Objekts- bzw. Interessewert.
c) der Satz von 8 % MWSt.
d) Spesen / Amtsgebühren.


In direkter Absprache sind – je nach Inhalt des Mandats – möglich:

  • Offertstellung
  • Kostendach
  • Pauschalentschädigung
  • Honorarvereinbarung

Bei Abrechnung nach Zeitaufwand wird bei Übernahme des Mandats eine Honorarvereinbarung getroffen. Der Stundenansatz beträgt dabei (exkl. MWSt und Spesen) üblicherweise zwischen CHF 300.-- und 450.--, kann in Einzelfällen aber je nach den Anforderungen des Mandats auch mehr oder weniger betragen.


Mediation
Bei der Mediation wird das Honorar mit der Klientschaft bei Mandatsannahme definiert.