Honorar
Massgebend für die Berechnung des Anwaltshonorars aus Beratung sind grundsätzlich
a) die Gebührenordnung des Zürcher Anwaltsverbandes ZAV oder des Anwaltsverbandes eines anderen Kantones/Staates
b) der Objekts- bzw. Interessewert.
c) der Satz von 8 % MWSt.
d) Spesen / Amtsgebühren.
In direkter Absprache sind – je nach Inhalt des Mandats – möglich:
- Offertstellung
- Kostendach
- Pauschalentschädigung
- Honorarvereinbarung
Bei Abrechnung nach Zeitaufwand wird bei Übernahme des Mandats eine Honorarvereinbarung getroffen. Der Stundenansatz beträgt dabei (exkl. MWSt und Spesen) üblicherweise zwischen CHF 300.-- und 450.--, kann in Einzelfällen aber je nach den Anforderungen des Mandats auch mehr oder weniger betragen.
Mediation
Bei der Mediation wird das Honorar mit der Klientschaft
bei Mandatsannahme definiert.
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